Landgericht Freiburg

Urteil in Prozess um Messerattacke in Herbolzheim: Psychiatrische Unterbringung für 25-Jährigen

BZ-Abo Er hat zuerst auf seinen Zimmernachbarn in der Gemeinschaftsunterkunft eingestochen, dann einen Polizisten mit einer Waffe bedroht. Laut psychiatrischem Gutachten ist der Angeklagte aber schuldunfähig.  

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Die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes in Freiburg sieht es als erwiesen an, dass der 25-jährige Angeklagte an einer schweren psychischen Erkrankung leidet. Sie hat daher am letzten Prozesstag die Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Dort ist der Angeklagte ohnehin seit seiner Verhaftung. ...

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Schlagworte: Arne Wiemann

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