Bundesgerichtshof
Urteil zu Samenspenden: Kinder dürfen ihren Vater kennen
Per Samenspende gezeugte Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Doch gibt es für diese Auskünfte ein Mindestalter?
dpa
Do, 29. Jan 2015, 0:00 Uhr
Panorama
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