Veränderungssperre wirkt
St. Peters Gemeinderat lehnte zwei Bauvoranfragen im Innerortsbereich ab.
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ST. FETER. Ungewöhnlich ausführlich beschäftigte sich der Gemeinderat mit einer Bauvoranfrage im Mühlegraben. Das hatte auch seinen besonderen Grunde. Im betreuenden Gebiet wurde von der Gemeinde eine Veränderungssperre verkündet, die Rechtsgrundlage für die Zurückweisung von Anträgen und Bauvorbescheiden ist.
Bürgermeister Rudolf Schuler erläuterte im einzelnen den Vorgang. In der Bauvoranfrage als Gartenhaus bezeichnet, sei aber ein ...