Verband hilft beim Führerschein
Die Frist für den Umtausch des Führerscheins für die Jahrgänge 1959 bis 1964 endet am 22. Januar. Anträge nimmt auch der GVV entgegen.
Die Frist für den Umtausch des Führerscheins für die Jahrgänge 1959 bis 1964 endet am 22. Januar. Anträge nimmt auch der GVV entgegen.
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