Verbotene Liebe

Darf ein 16-Jähriger eine 36-jährige Schwerbehinderte lieben?.  

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PARIS. Im Film mag so ein Happy-End kitschig wirken. Aber dieses Stück, in dem die Liebe keine Chance hat und trotzdem triumphiert, spielt in der westfranzösischen Wirklichkeit. Der 16-jährige Gymnasiast Laurent und seine 36-jährige, schwer behinderte Freundin Sophie sind es, die allen Widrigkeiten erfolgreich getrotzt haben und nun zusammenbleiben dürfen.

Nicht, dass die Justiz der ungewöhnlichen Liaison ihren Segen gegeben hätte. Das gegen Laurent und Sophie im Februar ergangene Urteil ist keineswegs aufgehoben worden. In Brest hatten Richter die Trennung der Liebenden verfügt, den minderjährigen Laurent in ein Heim eingewiesen und die ohne Arme und mit nur einem Bein lebende Sophie wegen "Kindesentziehung" zu zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Aber eine Familienrichterin hat der Einweisung ins Heim jetzt die Zustimmung verweigert. Der für sein Alter außergewöhnlich reif wirkende Junge Mann benötige keinen erzieherischen Beistand, stellte die Richterin fest.

Sophie wiederum hat gegen die Entscheidung der Strafkammer Berufung eingelegt. Bis der Fall in zweiter Instanz aufgerufen wird, dürfte Laurent, der im Juli seinen 17. Geburtstag feiert, volljährig sein. Kein Gericht der Welt kann ihm dann mehr vorschreiben, wen er zu lieben hat und wen nicht. Und wenn er erst einmal erwachsen ist, entfällt natürlich auch der gegen die Rollstuhlfahrerin Sophie erhobene Vorwurf der "Kindesentziehung".

Wobei Laurent und Sophie in Wirklichkeit anders heißen. Die Geschichte der Beiden, die als Verurteilte Anrecht auf Anonymität haben, ist den Franzosen allerdings so nahe gegangen, dass sie ihnen Namen verpasst haben. Die Zeitung Le Parisien hat sie "Léa und Tony" getauft. Beliebter sind "Laurent und Sophie". Die gemeinsame Begeisterung für die Filmschauspielerin Sophie Marceau war es gewesen, die beide einander nähergebracht hatte. Auf der von Marceau-Fans eingerichteten Internetseite "La Boum" nahmen sie vor gut einem Jahr Kontakt auf. Während die Mutter des Jungen das Verhältnis zu der 20 Jahre älteren Frau akzeptierte und den Sohn vor Gericht unterstützte, brachte der getrennt von der Familie lebende Vater für die Liaison kein Verständnis auf.

Er verstehe ja, dass bei so einer Beziehung Zweifel aufkämen, sagte Laurent, als er von der Entscheidung der Familienrichterin erfuhr, ihn doch nicht ins Heim einzuweisen. Aber man solle sich nicht anmaßen, über eine Liebe zu urteilen. Er glaube auch nicht, dass die Justiz am Altersunterschied Anstoß genommen habe. Sie habe sich letztlich an der Behinderung seiner Freundin gestört, ohne freilich den Mut aufzubringen, dies offen zu sagen.

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