In Emmendingen hat ein Polizist zwei Pakistaner zum Kauf großer Drogenmengen gedrängt. Der BGH wertet dies als unzulässige Manipulation. Nun geht der Fall wieder vor das Landgericht Freiburg.
Das Landgericht Freiburg muss erneut über zwei Pakistaner verhandeln, die ein verdeckter Polizei-Ermittler zur Beschaffung größerer Drogenmengen gedrängt hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag das Freiburger Strafurteil aus dem Februar dieses Jahres auf.
Die beiden Pakistaner ...