Emmendinger Lockspitzel-Fall
Verdeckte Ermittler dürfen Tatverdächtige nicht unter Druck setzen

In Emmendingen hat ein Polizist zwei Pakistaner zum Kauf großer Drogenmengen gedrängt. Der BGH wertet dies als unzulässige Manipulation. Nun geht der Fall wieder vor das Landgericht Freiburg.
Das Landgericht Freiburg muss erneut über zwei Pakistaner verhandeln, die ein verdeckter Polizei-Ermittler zur Beschaffung größerer Drogenmengen gedrängt hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag das Freiburger Strafurteil aus dem Februar dieses Jahres auf.
Die beiden Pakistaner sind Brüder und hatten in einem Flüchtlingsheim in Emmendingen gelebt. Um die Sucht des älteren Bruders zu finanzieren, handelten sie mit kleinen Mengen Drogen. Die Polizei hatte auf die Pakistani und ihre Lieferanten einen aus Afghanistan stammenden verdeckten ...
Die beiden Pakistaner sind Brüder und hatten in einem Flüchtlingsheim in Emmendingen gelebt. Um die Sucht des älteren Bruders zu finanzieren, handelten sie mit kleinen Mengen Drogen. Die Polizei hatte auf die Pakistani und ihre Lieferanten einen aus Afghanistan stammenden verdeckten ...