Badische Weinhoheiten

Verena Haßler ist die neue Weinprinzessin für Kaiserstuhl und Tuniberg

BZ-Plus Erstmals seit 2014 stammt die Bereichsweinprinzessin wieder vom Tuniberg. Verena Haßler wurde beim Breisacher Weinfest gekrönt. Das erste Mal in den Reben war sie als drei Monate altes Baby.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Verena Haßler aus Freiburg-Opfingen is...inprinzessin  nun wieder vom Tuniberg.  | Foto: Patrick Kerber
Verena Haßler aus Freiburg-Opfingen ist die neue Weinprinzessin für den Bereich Kaiserstuhl und Tuniberg. Erstmals seit 2014 kommt die Weinprinzessin nun wieder vom Tuniberg. Foto: Patrick Kerber
Verena Haßler aus Freiburg-Opfingen ist die neue Bereichsweinprinzessin Kaiserstuhl/Tuniberg. Die 23-Jährige wurde am Freitagabend bei der Eröffnung des Breisacher Weinfests offiziell gekrönt und tritt damit die Nachfolge von Vera Klingenmeier aus dem Vogtsburger Stadtteil Oberrotweil an. Haßler ist nach der Gottenheimerin Verena Ambs im Jahr 2014/15 die erste Weinprinzessin aus einer Tuniberg-Gemeinde. Wer nach einer Freiburger Vertreterin als Weinprinzessin für den Bereich ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel