Der Leiter eines katholischen Studentenwohnheims musste wegen Verdachts der Untreue seinen Job nach 28 Jahren aufgeben.
Das Landgericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft in zweiter Instanz das Strafverfahren wegen Untreue gegen den ehemaligen Leiter eines katholischen Studentenwohnheims gegen Zahlung einer Geldauflage von 1000 Mark eingestellt. Dem promovierten Theologen war vorgeworfen worden, als Heimleiter seinen Dienstherrn, das Erzbischhöfliche ...