1,29 Millionen Euro soll ein Betreiber einer Disco in Freiburg hinterzogen haben. Das Verfahren wurde nun eingestellt. Das Gericht hat Zweifel am Zeugen – und den Berechnungen des Finanzamtes.
Der Angeklagte muss 8000 Euro an die Staatskasse und 2000 Euro an den Bezirksverein für soziale Rechtspflege bezahlen. Ausschlaggebend für die Einstellung waren neben den Zweifeln am Belastungszeugen und der Art und Weise, wie die Betriebsprüfer die angeblich ...