Verfahren wurde eingestellt
Verhandlung wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht in St. Blasien.
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ST. BLASIEN. Den Tatverlauf von Angeklagtem und Geschädigtem völlig gegensätzlich geschildert, an beiden Aussagen etwas "herumzukritteln", ein Tatzeuge verstorben – keine leichte Aufgabe für Richterin Ulrike Holler-Welz vom Amtsgericht St. Blasien. Sie hatte in einem Verfahren gegen einen in der Region St. Blasien wohnhaften Schweizer zu entscheiden, der sich wegen Körperverletzung zu verantworten hatte. Ein Verfahren, das letztlich gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt wurde.
Dem Schweizer wurde vorgeworfen, eines Abends im Sommer 2006 auf seinem Anwesen den Geschädigten ohne Grund mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt, sich auf ihn gestürzt und ihn weiter geschlagen zu haben. Der Geschädigte ...