Verfassungsgericht bestätigt Impfpflicht für Pflegekräfte

Karlsruher Richter lehnen Klage von ungeimpften Ärzten und Pflegern ab / Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz.  

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Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe  | Foto: Uli Deck (dpa)
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: Uli Deck (dpa)
. Der Bundestag hatte die "einrichtungsbezogene" Impfpflicht im letzten Dezember beschlossen. Bis zum 15. März mussten die Beschäftigten von Pflegeheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen nachweisen, dass sie entweder doppelt geimpft ...

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