Karlsruher Richter lehnen Klage von ungeimpften Ärzten und Pflegern ab / Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
. Der Bundestag hatte die "einrichtungsbezogene" Impfpflicht im letzten Dezember beschlossen. Bis zum 15. März mussten die Beschäftigten von Pflegeheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen nachweisen, dass sie entweder doppelt geimpft ...