Die Masern-Impfpflicht für Kindergarten- und Schulkinder ist seit Anfang März in Kraft. Nun hat das Bundesverfassungsgericht zwei Eilanträge gegen das neue Bundesgesetz abgelehnt.
Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe lehnte mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss Anträge auf eine vorläufige Außerkraftsetzung der Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz ab. Die angegriffenen Vorschriften ...