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Sanktionen

Verfassungsrichter erlauben 30-prozentige Kürzung von Hartz-IV, wenn Arbeitsloser nicht mitwirkt

Christian Rath
  • Mi, 06. November 2019, 09:13 Uhr
    Deutschland

BZ-Plus Das Kürzen und Streichen von Hartz-IV-Bezügen ist in Teilen verfassungswidrig. Dennoch darf der Staat Empfänger dazu zwingen, eine Arbeit anzunehmen oder an Schulungen teilzunehmen, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Der Erste Senats des Bundesverfassungs...en (gesehen durch eine Scheibenfront).  | Foto: Uli Deck (dpa)
Der Erste Senats des Bundesverfassungsgerichts verkündet das Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen (gesehen durch eine Scheibenfront). Foto: Uli Deck (dpa)
Wer als Arbeitsloser wiederholt ein Jobangebot oder einen Förderkurs ablehnt, muss künftig nur noch mit einer 30-prozentigen Kürzung der Hartz-IV-Leistungen rechnen. Die bisher vorgesehene Kürzung um 60 Prozent ist derzeit genauso verfassungswidrig wie die Totalstreichung sämtlicher Leistung. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil ...

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