Sanktionen

Verfassungsrichter erlauben 30-prozentige Kürzung von Hartz-IV, wenn Arbeitsloser nicht mitwirkt

BZ-Plus Das Kürzen und Streichen von Hartz-IV-Bezügen ist in Teilen verfassungswidrig. Dennoch darf der Staat Empfänger dazu zwingen, eine Arbeit anzunehmen oder an Schulungen teilzunehmen, entschied das Bundesverfassungsgericht.  

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Der Erste Senats des Bundesverfassungs...en (gesehen durch eine Scheibenfront).  | Foto: Uli Deck (dpa)
Der Erste Senats des Bundesverfassungsgerichts verkündet das Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen (gesehen durch eine Scheibenfront). Foto: Uli Deck (dpa)
Wer als Arbeitsloser wiederholt ein Jobangebot oder einen Förderkurs ablehnt, muss künftig nur noch mit einer 30-prozentigen Kürzung der Hartz-IV-Leistungen rechnen. Die bisher vorgesehene Kürzung um 60 Prozent ist derzeit genauso verfassungswidrig wie die Totalstreichung sämtlicher Leistung. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil ...

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