Sanktionen
Verfassungsrichter erlauben 30-prozentige Kürzung von Hartz-IV, wenn Arbeitsloser nicht mitwirkt
Das Kürzen und Streichen von Hartz-IV-Bezügen ist in Teilen verfassungswidrig. Dennoch darf der Staat Empfänger dazu zwingen, eine Arbeit anzunehmen oder an Schulungen teilzunehmen, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Mi, 6. Nov 2019, 9:13 Uhr
Deutschland
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