Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausforschen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Behörde habe sich nicht an Abmachungen gehalten.
Der Verfassungsschutz darf die AfD bis auf weiteres nicht als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln am Freitag auf Antrag der Partei angeordnet. Diese Zwischen-Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die AfD war Anfang 2019 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als ...