Vergesslichkeit kam teuer zu stehen

Arbeitsaufnahme nicht der Agentur mitgeteilt / "Stütze" weiter kassiert / Wegen Betrugs verurteilt.  

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ST. BLASIEN. "Ich hab’ da keine Erfahrung" – diese Beteuerung half einer 22-jährigen Hotelfachfrau vor dem Amtsgericht St. Blasien wenig. Sie musste sich wegen Betruges verantworten, weil sie von Februar bis April des vergangenen Jahres rund 880 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht eingestrichen hatte.

Seit Februar 2006 wieder beschäftigt, hatte sie vergessen, sich von der "Stütze" abzumelden. Eine Verwarnung, verbunden mit einer Geldbuße von 500 Euro waren die Quittung für ihre Vergesslichkeit.
"Stimmt, ich ...

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