Bundesgerichtshof

Vergewaltiger bleibt frei

Die Nachbarn demonstrieren – doch der frisch aus der Haft entlassene Vergewaltiger Karl D. bleibt ein freier Mann. Der Bundesgerichtshof lehnte die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung ab.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Bürger aus Heinsberg bei Aachen protes...hat versucht, die Stimmung anzuheizen.  | Foto: dpa
Bürger aus Heinsberg bei Aachen protestieren gegen den Aufenthalt von Karl D. in ihrem Ort. Auch die NPD hat versucht, die Stimmung anzuheizen. Foto: dpa
Anwohner fordern seit rund einem Jahr die erneute Inhaftierung des als gefährlich geltenden 58-Jährigen.
Der Berufskraftfahrer Karl D. war 1985 erstmals wegen Vergewaltigung einer 15-jährigen Schülerin zu ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel