Wohnungspolitik
Verlängerung der Mietpreisbremse im Südwesten steht an
Vor allem in beliebten Vierteln der Ballungsräume sind Mieter beunruhigt, weil Wohnungen immer teurer werden. Ein Schutzinstrument soll nun länger erhalten bleiben.
dpa
Mo, 28. Jul 2025, 4:00 Uhr
Baden-Württemberg
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Stuttgart (dpa/lsw) - Die Mietpreisbremse für Neuvermietungen in angespannten Wohngebieten soll auch in Baden-Württemberg bis Ende 2029 verlängert werden. Das sagte Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) in Stuttgart der Deutschen Presse-Agentur.
"Wir gehen davon aus, dass die Mietpreisbremse künftig in mehr Kommunen gilt." Bislang seien es 89 Städte und Gemeinden, in denen rund ein Drittel der Bevölkerung des Landes wohnten. Aktuell wird die sogenannte Gebietskulisse aktualisiert, die Aufschluss über die Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt gibt.
Razavi verwies darauf, dass es auch Kommunen geben kann, bei denen die Mietpreisbremse künftig nicht mehr greifen wird. Sie gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist.
Ausnahmen der Regelung
Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.
Die neue Mietpreisbremse soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Sie kann aber auch umgangen werden beispielsweise über die Möblierung. Ein Weg ist es, die möblierte Wohnung nur für den vorübergehenden Gebrauch anzubieten. Für solche befristeten Mietverhältnisse gelten sämtliche Mieterschutzrechte nicht -wie etwa Kündigungsfristen oder eben die Mietpreisbremse. Mieterschützer beobachten, dass solche befristeten Mietverträge dann häufig als sogenannte Kettenmietverträge laufen. Das bedeutet, die Befristung wird immer wieder verlängert.
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