Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Eilanträge der Netzbetreiber abgewiesen: Die Versteigerung der Lizenzen für den 5-G-Mobilfunk beginnt am Dienstag. Doch was haben Verbraucher davon?
Der Weg für die 5-G-Frequenzauktion der Bundesnetzagentur ist frei: Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte am Freitag Eilanträge der Netzbetreiber Telekom, Telefónica und Vodafone ab. Die Firmen wollten erzwingen, dass die Rahmenbedingungen für den 5-G-Mobilfunkausbau geändert werden, bevor die Auktion beginnt. Durch die Ablehnungen der Eilanträge, die unanfechtbar sind, kann die Versteigerung nun jedoch wie geplant ...