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"Verteidigung ist ein Menschenrecht"

  • Sa, 16. Oktober 2004
    Lörrach

BZ-INTERVIEW: Oberstaatsanwalt Otto Bürgelin über die Aufgaben eines Pflichtverteidigers.

LÖRRACH. Michael Moos, Pflichtverteidiger des Tatverdächtigen im Fall "Melanie Bektas", hat mit seiner Kritik an den Ermittlungen der Polizei für eine Welle der Empörung gesorgt. In Leserbriefen wurde ihm vorgeworfen, den "Rechtsstaat mit Füßen zu treten" und gefragt, wie man solch einen Tatverdächtigen überhaupt verteidigen könne. Was sich hinter dem Begriff "Pflichtverteidiger" verbirgt, welche Aufgaben er hat und wer ihn auswählt, wollte Stephan Neumann von Oberstaatsanwalt Otto Bürgelin wissen.

BZ: Wie wird ein Rechtsanwalt eigentlich zum Pflichtverteidiger?
Bürgelin: Das Wort Pflichtverteidiger gibt es in der Strafprozessordnung gar nicht. Es heißt dort lediglich, dass ...

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