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Verzicht auf Bebauungsplan

  • Do, 15. Mai 2014
    Teningen

Teninger Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Planung für Lebensmittler und Abrundung.

TENINGEN. Mangelnde Berücksichtigung der Einwände von Anliegern werfen die Freien Wähler der Verwaltung bei der Ergänzungssatzung für das Gebiet "Sonnhalde" in Nimburg vor. Denn die macht eine Bebauung nach § 34 des Baugesetzbuches möglich. Danach muss sich ein Vorhaben nur in die Umgebung einfügen, um genehmigt zu werden. Die Mehrheit genehmigte die Planung gleichwohl.

"Eine Bebauung aufgrund dieser Regelung ist zu unsicher", forderte Helmut Schundelmeier die Aufstellung eines Bebauungsplanes. "Was im Rahmen des § 34 möglich ist, wie weit dieser ausgelegt werden kann, haben wir erst jüngst an anderen Beispielen ...

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