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Vom Attest bis zum Urlaub

  • tmn

  • Sa, 13. Juli 2013
    Beruf & Karriere

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall / Krankmeldung muss am ersten Tag bei Dienstbeginn vorliegen.

Arbeitnehmer müssen bei Arbeitsunfähigkeit nicht in jedem Fall das Bett hüten.   | Foto: dpa
Arbeitnehmer müssen bei Arbeitsunfähigkeit nicht in jedem Fall das Bett hüten. Foto: dpa
Wer mit Fieber im Bett liegt, hat meist andere Sorgen als Rechtsvorschriften. Doch weder Übelkeit noch Bauchkrämpfe entbinden Arbeitnehmer von ihren Pflichten. Die wichtigsten Rechte und Pflichten im Überblick:
KRANKMELDUNG
"Sehr häufig streiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Gericht über eine ordnungsgemäße Krankmeldung", sagt Martin Hensche, ...

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