Vorerst wird der Lärm der Windräder auf dem Rohrenkopf nicht gemessen
Das Verwaltungsgericht Freiburg legt die vom Landratsamt Lörrach angeordnete Langzeitmessung für den Gersbacher Windpark auf Eis. Jetzt ist das Regierungspräsidium am Zug.
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Vorerst auf taube Richter-Ohren stößt eine Lärm-Langzeitmessung für den Gersbacher Windpark Rohrenkopf. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einem Eilantrag des Windparkbetreibers, der EWS Windpark Rohrenkopf GmbH, stattgegeben. Demnach soll das Thema so lange ruhen, bis das Regierungspräsidium Freiburg über den eigentlichen Widerspruch ...