Verwaltungsgericht

Vorerst wird der Lärm der Windräder auf dem Rohrenkopf nicht gemessen

BZ-Plus Das Verwaltungsgericht Freiburg legt die vom Landratsamt Lörrach angeordnete Langzeitmessung für den Gersbacher Windpark auf Eis. Jetzt ist das Regierungspräsidium am Zug.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
In weite Ferne rückt vorerst eine Lang... Entscheidung des Verwaltungsgerichts.  | Foto: Erich Meyer
In weite Ferne rückt vorerst eine Langzeit-Lärmmessung für den Windpark Rohrenkopf nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Foto: Erich Meyer
Vorerst auf taube Richter-Ohren stößt eine Lärm-Langzeitmessung für den Gersbacher Windpark Rohrenkopf. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einem Eilantrag des Windparkbetreibers, der EWS Windpark Rohrenkopf GmbH, stattgegeben. Demnach soll das Thema so lange ruhen, bis das Regierungspräsidium Freiburg über den eigentlichen Widerspruch ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel