Vorfahrt für das Kapital

Vor 30 Jahren wurde das Gesetz zur Mitbestimmung in Aufsichtsräten verabschiedet.  

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FREIBURG. Vor 30 Jahren, am 18. März 1976, zog die Mehrheit des Bundestages mit dem Beschluss über das Mitbestimmungsgesetz einen Schlussstrich unter einen Grundsatzstreit. Trotz der sozialliberalen Parlamentsmehrheit scheiterten die Gewerkschaften bei dem Versuch, die paritätische Montanmitbestimmung auf alle Großunternehmen auszuweiten. Die Machtfrage zwischen Kapital und Arbeit in der Bundesrepublik wurde politisch entschieden.

Es ging nicht um die Mitsprache bei der Auswahl des Kantinenessens, sondern um die Mitbestimmung im wichtigsten Kontrollorgan von Kapitalgesellschaften: Die Gewerkschaften wollten, dass Aufsichtsräte von Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten paritätisch, also zahlenmäßig gleich stark ...

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