Wer auf einem Behindertenparkplatz parkt, muss eine Parkerleichterungskarte vorweisen. Diese Erfahrung hat eine 93-Jährige in Grenzach-Wyhlen gemacht.
Wer sein Auto unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz abstellt, muss mit einem saftigen Strafzettel rechnen – 35 Euro kostet das Bußgeld in diesem Fall. Einen solchen Bescheid hat kürzlich auch Reimund Remmlinger bekommen, ...