Überblick
Was die neuen Corona-Regelungen für den Kreis Lörrach bedeuten

Bund und Länder haben sich in dieser Woche darauf geeinigt, die Corona-Regeln bis zum 20. Dezember zu verlängern und zu erweitern. Was ändert sich dadurch in Kreis Lörrach? Ein Überblick.
Die Schulen
In Landkreisen, deren 7-Tage-Inzidenz über 200 Infizierte pro 100.000 Einwohner liegt, gelten vom 1. Dezember an für die Schulen verschärfte Regeln. So soll in den weiterführenden Schulen von der siebten Klasse in diesem Fall auf Wechsel- oder Hybridunterricht zurückgegriffen werden, also eine Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht. Da der Kreis Lörrach diese Messlatte derzeit reißt, greift diese Verschärfung auch hier. Der Leiter des für die Kreise Lörrach und Waldshut zuständigen staatlichen Schulamtes Lörrach, Hans-Joachim Friedemann, weist auf Anfrage darauf hin, dass es sich um eine Empfehlung handelt.
Es gibt also keinen von oben verordneten Automatismus. Vielmehr entscheide die für Haupt-, Werkreal, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen zuständige Behörde individuell auf Basis des Infektionsgeschehens in den jeweiligen Schulen, schildert Friedemann. Warum soll eine Schule, in der es keinen Infektionsfall gibt, zum Fernunterricht wechseln, fragt der Behördenleiter. Unter den rund 30 weiterführenden Schulen im Bereich des Schulamtes im Kreis Lörrach gibt es aktuell eine Gemeinschaftsschule, ...
In Landkreisen, deren 7-Tage-Inzidenz über 200 Infizierte pro 100.000 Einwohner liegt, gelten vom 1. Dezember an für die Schulen verschärfte Regeln. So soll in den weiterführenden Schulen von der siebten Klasse in diesem Fall auf Wechsel- oder Hybridunterricht zurückgegriffen werden, also eine Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht. Da der Kreis Lörrach diese Messlatte derzeit reißt, greift diese Verschärfung auch hier. Der Leiter des für die Kreise Lörrach und Waldshut zuständigen staatlichen Schulamtes Lörrach, Hans-Joachim Friedemann, weist auf Anfrage darauf hin, dass es sich um eine Empfehlung handelt.
Es gibt also keinen von oben verordneten Automatismus. Vielmehr entscheide die für Haupt-, Werkreal, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen zuständige Behörde individuell auf Basis des Infektionsgeschehens in den jeweiligen Schulen, schildert Friedemann. Warum soll eine Schule, in der es keinen Infektionsfall gibt, zum Fernunterricht wechseln, fragt der Behördenleiter. Unter den rund 30 weiterführenden Schulen im Bereich des Schulamtes im Kreis Lörrach gibt es aktuell eine Gemeinschaftsschule, ...