Weil die Grundsteuer neu berechnet wird, fragen die Finanzämter Daten über Grundstücke und Immobilien ab. Baden-Württemberg geht dabei einen Sonderweg. Was müssen Eigentümer nun tun?
Die Grundsteuer in Baden-Württemberg wird neu berechnet. Zwar gilt die reformierte Grundsteuer erst von 1. Januar 2025 an, doch die dafür nötigen Daten müssen Grundbesitzer bereits in diesem Jahr an die Finanzämter melden. Eigentümer müssen einmalig eine Steuererklärung abgeben.
Wer muss Grundsteuer zahlen?
Die Steuer wird auf Grundbesitz erhoben. Je nach Art des Grundstücks fällt sie unterschiedlich hoch aus. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen ist die meist moderate Grundsteuer A fällig, für privat oder gewerblich genutzte Grundstücke die deutlich höhere Grundsteuer B. ...