Hilfe im Trauerfall

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger stirbt?

Christoph Jänsch

Von Christoph Jänsch (dpa)

Di, 07. März 2023 um 10:22 Uhr

Liebe & Familie

Für Hinterbliebene bricht nach einem Todesfall nicht selten das Chaos aus. Wer muss informiert werden? Wie wird die Beerdigung organisiert?

Wenn ein naher Angehöriger stirbt, ist es oft schwierig, einen klaren Gedanken zu fassen. Doch es gibt Dinge, die besser nicht auf die lange Bank geschoben werden sollten. Hier erfahren Sie, was nacheinander zu tun ist.

1. Hausarzt verständigen
Ist Ihr Angehöriger zu Hause gestorben, sollten Sie umgehend den behandelnden Hausarzt verständigen. Dieser muss den Tod des Verstorbenen bescheinigen. Ohne den Totenschein kann das zuständige Standesamt die Sterbeurkunde nicht ausstellen. "Beim Sterbeort im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung übernimmt in der Regel die Einrichtung das Organisatorische", sagt Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter.

2. Bestatter beauftragen
Als nächsten Schritt sollten Sie ein Bestattungsinstitut beauftragen. Hat der Verstorbene selbst entsprechend vorgesorgt und frühzeitig ein Bestattungsinstitut ausgewählt, ist dieser Schritt einfacher. Wenn nicht, könnten Empfehlungen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis bei der Wahl des Bestatters helfen, sagt Herrnberger. Auf der Webseite des Bundesverbands Deutscher Bestatter finden Sie außerdem eine Auswahl an Bestattern in Ihrer Nähe.

Viele weitere organisatorische Dinge, wie etwa die Beantragung der Sterbeurkunde und die Anmeldung der Beerdigung, kann der Bestatter Ihnen abnehmen.

3. Dokumente sichten
Nun gilt es, die wichtigsten Dokumente zusammenzustellen. Dazu gehören Personalausweis oder Reisepass, die Geburtsurkunde, die Sterbeurkunde, gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil. Ein Bestatter kann hierbei unterstützen. Außerdem sind in der Folge auch diese Unterlagen wichtig: die Krankenkassenkarte, die Rentennummer, Dokumente zur Betriebsrente und ein womöglich vorhandenes Testament. Gibt es eine Bestattungsvorsorge, eine Sterbegeld-, eine Lebensversicherung oder sonstige Verfügungen, so sollten diese Dokumente herausgesucht werden.

4. Bestattung organisieren
Geht es an die Organisation der Bestattung, lautet die wichtigste Frage: Hat der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge hinterlassen? Ansgar Beckervordersandfort zufolge, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, ist das für Hinterbliebene eine große Erleichterung.

In dem Dokument könnte der Verstorbene zu Lebzeiten noch festgelegt haben, wo und wie er beerdigt werden möchte, welche Trauergäste informiert werden sollten und welcher der Wunschbestatter ist.

Wichtig: Bestattungswünsche sollten nie im Testament formuliert werden. Es wird in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Gibt es keine Bestattungsvorsorge oder Bestattungsverfügung, ist es an den Hinterbliebenen, all diese Dinge zu entscheiden.

5. Haushalt/Tiere versorgen
Hat der Angehörige einen eigenen Haushalt geführt, sollten Sie die Haustiere und Pflanzen versorgen, den Briefkasten leeren, bei der Post einen Nachsendeauftrag stellen, die Fenster schließen, den Kühlschrank leeren, Strom, Gas und Wasser abstellen beziehungsweise die Versorger informieren. Hat der Verstorbene in einer Mietwohnung gelebt, sollte der Vermieter oder die Hausverwaltung über den Tod informiert werden.

6. Verträge, Abos und Mitgliedschaften kündigen
Über Kontoauszüge können Sie eine gute Übersicht über laufende Verpflichtungen erhalten, die nun enden sollten: Zum Beispiel Zeitungsabos, Mitgliedschaften in Vereinen, Versicherungen sowie Telefon- und Mobilfunkverträge.

7. Das Erbe regeln
Beim zuständigen Nachlassgericht sollten Sie eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde sowie alle vorhandenen Testamente im Original einreichen. Das Nachlassgericht eröffne dann die Testamente und schicke diese als beglaubigte Kopie samt Protokoll über die Eröffnung an die in den Testamenten bedachten Personen sowie die gesetzlichen Erben, sagt Ansgar Beckervordersandfort.

Hat der Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag errichtet, können sich Erben mit der beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokolls als solche ausweisen und die Umschreibung von Konten und Immobilien auf sich beantragen. Existiert nur ein handschriftliches oder gar kein Testament müssen Erben dafür in der Regel einen kostenpflichtigen Erbschein beantragen. Das geht üblicherweise beim Notar.

"Gibt es mehrere Erben, muss dann noch die Erbengemeinschaft auseinander gesetzt werden", sagt Beckervordersandfort.

Wer etwa befürchtet, dass der Nachlass überschuldet ist oder seine Erbenstellung durch Anordnungen im Testament beeinträchtigt wird, sollte sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen. Die Ausschlagung des Erbes ist nur innerhalb einer kurzen Frist möglich.