Grenzverkehr
Was müssen Pendler beachten, falls Schweiz und Frankreich zu Hochinzidenzgebieten werden?

Sollten Baden-Württembergs Nachbarländer Hochinzidenzgebiete werden, sollen für Grenzpendler Ausnahmen gelten. Eine Corona-Testpflicht besteht für sie nur noch zwei Mal pro Woche.
Einige Landkreise im Südwesten lockern per Allgemeinverfügung vorsorglich Einreisebedingungen für Grenzpendler für den Fall, dass Frankreich oder die Schweiz zu sogenannten Hochinzidenzgebieten (mit vielen Ansteckungen) erklärt werden.
Laut Kreis Breisgau-Hochschwarzwald müssen dann Pendler, die mindestens zwei Mal pro Woche einreisen, nur zweimal in der Kalenderwoche einen negativen Corona-Test vorweisen. Ursprünglich waren in der Verordnung bis zu vier Tests vorgesehen.
Sollte bei Einreise kein negatives Ergebnis vorgelegt werden können, müsse ein Test im Inland unverzüglich nachgeholt werden. Sollte ein Nachbarland zum Virusvariantengebiet erklärt werden (mit vielen neuen Fällen des mutierten Virus), sei aber keine Ausnahme möglich.
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