Bundesanwaltschaft kennt die Aussage der früheren Terroristin beim Verfassungsschutz, kann sie aber nicht vor Gericht verwenden
BERLIN/KARLSRUHE. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) prüft derzeit, ob die Verfassungsschutzakten von Verena Becker (Ex-Rote-Armee-Fraktion, RAF) doch vor Gericht verwertet werden dürfen. Am Mittwoch hatte die Bundesanwaltschaft einen ...