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Corona-Verordnung

Weitere Lockerungen gelten in der Ortenau ab Montag

  • So, 06. Juni 2021, 09:04 Uhr
    Ortenaukreis

Weil die Sieben-Tages-Inzidenz in der Ortenau konstant unter der neuen Stufe 35 liegt, gelten von Montag an weitere Lockerungen. Unter anderem entfällt die Testpflicht im Außenbereich.

Die Testpflicht für den Besuch des Fre...er das Terrassenbad in Lahr) entfällt.  | Foto: Christoph Breithaupt
Die Testpflicht für den Besuch des Freibads (hier das Terrassenbad in Lahr) entfällt. Foto: Christoph Breithaupt
Wie das Landratsamt mitteilt, liegt der Ortenaukreis seit 27. Mai unter dem Schwellenwert der Inzidenz von 35. Das Robert-Koch-Institut gab am Sonntag einen Inzidenzwert von 18,3 für den Ortenaukreis bekannt. "Damit treten sowohl die Lockerungen der Öffnungsstufe 3 ab Montag, 7. Juni, in Kraft sowie die Erleichterungen der neuen Inzidenzstufe 35", ...

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