Weniger Kungelei nach der Insolvenz
Bundesverfassungsgericht: Bestellung von Insolvenzverwaltern muss künftig gerichtlich überprüfbar sein.
KARLSRUHE. Die Auswahl von Konkursverwaltern soll künftig transparenter werden. Das Bundesverfassungsgericht gab gestern zwei Anwälten Recht, denen ohne sachliche Begründung Aufträge verweigert wurden. Solche Auswahlentscheidungen sind künftig gerichtlich überprüfbar, entschied Karlsruhe.
Konkursverwalter haben zur Zeit Hochkonjunktur. Wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson zahlungsunfähig wird, übernehmen sie das Ruder und versuchen mit den Gläubigern Lösungen auszuhandeln. Bundesweit sind einige hundert Anwälte, Steuerberater und Kaufleute als spezialisierte Konkursverwalter aktiv. Die richtig großen Fälle ...