Winzer brauchen seit 1. Januar eine Genehmigung, um ihre Reben in Naturschutzgebieten mit Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. Pilzwiderstandsfähige Weine stellen eine Alternative dar.
Seit 1. Januar dürfen Winzer ihre Reben im Naturschutzgebiet nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung spritzen. Nach Einschätzung des Naturschutzbundes (Nabu) erhalten betroffene Winzer zwar problemlos eine Erlaubnis für 117 Pflanzenschutzmittel. Für die Umwelt ist es in den Augen des Nabu-Landwirtschaftsexperten Jochen Goedecke aber sinnvoller, auf diese Mittel ganz ...