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Wenn Mieter modernisieren

  • Monika Hillemacher (dpa)

  • Sa, 24. Oktober 2020
    Haus & Garten

Vereinbarung zwischen Parteien empfohlen.

So schick ist längst nicht jedes Badez...Erneuerung, sofern nichts defekt  ist.  | Foto: Andrea Warnecke
So schick ist längst nicht jedes Badezimmer. Mieter haben allerdings keinen Anspruch auf Erneuerung, sofern nichts defekt ist. Foto: Andrea Warnecke

Bröckelnde Fugen, unansehnliche Fliesen, dunkle Ränder an der Toilette: Da wird es Zeit für eine Bad-Verjüngungskur. Meistens ist das ein aufwendiges Unterfangen. Mietern stellt sich die Frage, ob sie bei ihrem Vermieter Anspruch auf eine grundlegende Renovierung des Bads haben oder die Sache selbst in die Hand nehmen müssen.

Wohnungsgesellschaften bringen Bäder in der Regel in einem Rhythmus von 25 bis 30 Jahren auf Vordermann. "Das geschieht dann meist im Zuge umfangreicher Sanierungsarbeiten an den gesamten Wohnhäusern", erläutert ein Sprecher des Bundesverbands deutscher Wohnungs- ...

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