Wenn Mieter modernisieren

Vereinbarung zwischen Parteien empfohlen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
So schick ist längst nicht jedes Badez...Erneuerung, sofern nichts defekt  ist.  | Foto: Andrea Warnecke
So schick ist längst nicht jedes Badezimmer. Mieter haben allerdings keinen Anspruch auf Erneuerung, sofern nichts defekt ist. Foto: Andrea Warnecke

Bröckelnde Fugen, unansehnliche Fliesen, dunkle Ränder an der Toilette: Da wird es Zeit für eine Bad-Verjüngungskur. Meistens ist das ein aufwendiges Unterfangen. Mietern stellt sich die Frage, ob sie bei ihrem Vermieter Anspruch auf eine grundlegende Renovierung des Bads haben oder die Sache selbst in die Hand nehmen müssen.

Wohnungsgesellschaften bringen Bäder in der Regel in einem Rhythmus von 25 bis 30 Jahren auf Vordermann. "Das geschieht dann meist im Zuge umfangreicher Sanierungsarbeiten an den gesamten Wohnhäusern", erläutert ein Sprecher des Bundesverbands deutscher Wohnungs- ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel