Das Verfassungsgericht beantwortet die Frage, ob die aktuelle Regelung zur Sterbehilfe mit dem im Grundgesetz verbrieften Selbstbestimmungsrecht vereinbar ist. Bernhard Walker erklärt den Konflikt.
Es geht um einen einzigen Paragraphen – und zugleich um sehr viel mehr. Wenn der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 26. Februar entscheidet, ob Paragraph 217 des Strafgesetzbuchs mit dem Grundgesetz vereinbar ist, bestimmt er damit auch über die Zukunft der Sterbehilfe in Deutschland, genauer gesagt: darüber, ob ein Arzt Schwerkranken beim Suizid helfen darf. Im November 2015 hatten 360 von 602 Bundestagsabgeordneten den Paragraphen 217 beschlossen. Er ...