Wer haftet, wenn beim Kuchenverkauf auf Festen etwas schief geht?
Am 25. Juni findet in Neuenburg ein verkaufsoffener Sonntag statt – vermutlich mit Kuchen. Doch wer genau haftet am Ende, wenn beim Kuchenverkauf auf Festen etwas schief geht?
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Wer haftet, wenn etwas schiefgeht? Der Neuenburger Gewerbeverein rät seinen Mitgliedern, sich genau zu überlegen, ob sie Kuchenverkäufe oder andere ähnliche Aktionen etwa während des anstehenden verkaufsoffenen Sonntags auf dem eigenen Grundstück zulassen wollen. Der Verein selbst hat ausdrücklich mitgeteilt, im Falle einer Klage keine Haftung zu übernehmen. Die Sache ist dem Vorstand zu heikel.
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