Neuenburg

Wer haftet, wenn beim Kuchenverkauf auf Festen etwas schief geht?

BZ-Plus Am 25. Juni findet in Neuenburg ein verkaufsoffener Sonntag statt – vermutlich mit Kuchen. Doch wer genau haftet am Ende, wenn beim Kuchenverkauf auf Festen etwas schief geht?  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Kuchenverkauf ist gerade bei Schülern ...asse oder einen guten Zweck zu kommen.  | Foto: Alexander Huber
Kuchenverkauf ist gerade bei Schülern eine beliebte Methode, um an Geld für die Klassenkasse oder einen guten Zweck zu kommen. Foto: Alexander Huber
Wer haftet, wenn etwas schiefgeht? Der Neuenburger Gewerbeverein rät seinen Mitgliedern, sich genau zu überlegen, ob sie Kuchenverkäufe oder andere ähnliche Aktionen etwa während des anstehenden verkaufsoffenen Sonntags auf dem eigenen Grundstück zulassen wollen. Der Verein selbst hat ausdrücklich mitgeteilt, im Falle einer Klage keine Haftung zu übernehmen. Die Sache ist dem Vorstand zu heikel.
"Wir ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel