Paketdienst

Wer haftet, wenn bestellte Waren kaputt oder verloren gehen?

Gerade in der Vorweihnachtszeit werden viele Geschenke online bestellt. Häufig werden die gelieferten Pakete dann von Nachbarn angenommen. Dabei gilt es rechtliche Besonderheiten zu beachten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Was passiert, wenn bestellte Ware verloren oder kaputt geht?  | Foto: Christin Klose (dpa)
Was passiert, wenn bestellte Ware verloren oder kaputt geht? Foto: Christin Klose (dpa)
Erwarten Sie ein Paket, sind selbst aber nicht zu Hause? Haben Sie freundliche Nachbarn oder können Sie dem Paketdienst einen sicheren Abstellort nennen, ist das oft kein ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel