Wer spritzt, muss sich fortbilden
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau soll künftig noch sorgfältiger erfolgen / Pflanzenschutztag in Appenweier.
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ORTENAU. Wer Pflanzenschutzmittel einsetzt, muss seit Ende der 80er Jahre im Besitz eines so genannten Sachkunde-Nachweises sein, der beim Erwerb von Pflanzenschutzpräparaten vorgelegt werden muss. Ausgenommen sind lediglich Mittel, die für Haus- und Kleingärten zugelassen sind. Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln benötigen den Nachweis ebenfalls. Jetzt sind Änderungen angekündigt.
Einer EU-Verordnung zufolge verliert der bisherige Nachweis seine Gültigkeit. Er wird jedoch auf Antrag beim Amt für Landwirtschaft durch neue, scheckkartenähnliche Ausweise ersetzt. Hans-Dieter Beuschlein, Leiter der Pflanzenschutzberatung ...