Wer spritzt, muss sich fortbilden

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau soll künftig noch sorgfältiger erfolgen / Pflanzenschutztag in Appenweier.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Hans-Dieter Beuschlein   | Foto: amt
Hans-Dieter Beuschlein Foto: amt

ORTENAU. Wer Pflanzenschutzmittel einsetzt, muss seit Ende der 80er Jahre im Besitz eines so genannten Sachkunde-Nachweises sein, der beim Erwerb von Pflanzenschutzpräparaten vorgelegt werden muss. Ausgenommen sind lediglich Mittel, die für Haus- und Kleingärten zugelassen sind. Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln benötigen den Nachweis ebenfalls. Jetzt sind Änderungen angekündigt.

Einer EU-Verordnung zufolge verliert der bisherige Nachweis seine Gültigkeit. Er wird jedoch auf Antrag beim Amt für Landwirtschaft durch neue, scheckkartenähnliche Ausweise ersetzt. Hans-Dieter Beuschlein, Leiter der Pflanzenschutzberatung ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel