Account/Login

Wichtig für das Stadtbild

  • Mo, 27. Dezember 2021
    Müllheim

     

BZ-Plus Erhaltungssatzung für Niedermüllheim ist unter Dach und Fach.

Die Erhaltungssatzung soll das Straßen...für die Ausarbeitung der Satzung war.   | Foto: Volker Münch
Die Erhaltungssatzung soll das Straßenbild der Müllheimer Unterstadt bewahren helfen. In der Bildmitte das frühere Gasthaus Hopfenkranz, das Anlass für die Ausarbeitung der Satzung war. Foto: Volker Münch

. Es hat nun ein Jahr gedauert, bis die Erhaltungssatzung für den historischen Teil der Müllheimer Unterstadt in Kraft treten konnte. Die Satzung mit der Bezeichnung "Niedermüllheim" soll das Gepräge der früheren Straßensiedlung mit ihren landwirtschaftlichen Hofanlagen an der unteren Hauptstraße und an der Alten Poststraße schützen. Ausgelöst wurde das Satzungsverfahren mit dem beantragten Abriss des Gasthauses Hopfenkranz.

Bis heute gelten viele der alten Höfe, die teils mehrere hundert Jahre alt sind und grundsätzlich in ihrer ursprünglichen Form bis heute erhalten wurden, als ein besonderes historisches Erbe. Einige dieser Anwesen stehen für sich bereits unter Denkmalschutz, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar