Drogenprozess
Widersprüche der Zeugin münden in Freispruch eines jungen Mannes in Lörrach

Das Amtsgericht Lörrach spricht einen 22-Jährigen vom Vorwurf der Drogenabgabe frei. Die 13 Jährige, an die er Drogen abgegeben haben soll, konnte als Zeugin nicht klar genug aussagen.
Das Amtsgericht Lörrach hat einen 22-jährigen Berufslosen vom Vorwurf freigesprochen, er habe Drogen an minderjährige Mädchen abgegeben. Das soll bei einer Party im vergangenen Sommer im Grütt geschehen sein. Die Anklage stützte sich vor allem auf die Aussage einer damals 13-Jährigen. Doch deren Aussage vor Gericht war zu unklar und widersprüchlich, um eine Verurteilung zu begründen.
Drei 13, 14 und 16 Jahre alte Mädchen und vier etwas ältere Jungs hatten in einer Juni-Nacht im Grütt unter der Autobahnbrücke gefeiert. Dem heute 22-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, er habe sechs Gramm Amphetamin und Crystal Meth ...
Drei 13, 14 und 16 Jahre alte Mädchen und vier etwas ältere Jungs hatten in einer Juni-Nacht im Grütt unter der Autobahnbrücke gefeiert. Dem heute 22-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, er habe sechs Gramm Amphetamin und Crystal Meth ...