Wie den Reiz der Altstadt erhalten?

Mit einer neuen Altstadtsatzung will die Stadt zugleich die Wohnqualität verbessern und das denkmalgeschützte Gesamtensemble Altstadt bewahren.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Beim Blick über die Dächer von Ettenhe...Entwurf der neuen Altstadtsatzung vor.  | Foto: Sandra Decoux-Kone
Beim Blick über die Dächer von Ettenheim sollen die Ergebnisse von Sanierungsprojekten in der Altstadt nicht ins Auge fallen. Das schreibt der Entwurf der neuen Altstadtsatzung vor. Foto: Sandra Decoux-Kone

ETTENHEIM. Die Ettenheimer Innenstadt hat herausragende Qualitäten als Wohn- und Lebensraum – und sie gilt im Lichte des Denkmalschutzes als erhaltenswertes Gesamtensemble mittelalterlicher Baukunst. Das macht die Städter stolz, aber diese Stellung birgt auch Restriktionen für die Erneuerung, die Modernisierung und die Sanierung von Gebäuden in der Innenstadt. Was nicht schon die Denkmalschützer vorschreiben, soll nun in einer neuen Altstadtsatzung gefasst werden, in der Anforderungen an das Bauen und Verändern in der historischen, geschützten Altstadt definiert werden. Bei einer Infoveranstaltung in der Stadthalle wurde ein Entwurf der Satzung vorgestellt.

Vor knapp 50 Jahren – 1963 – hatten sich die Stadtväter schon einmal auf eine Altstadtsatzung verständigt, die es jetzt auch vor dem Hintergrund von Veränderungen in der Telekommunikation und Entwicklungen beim ökologischen und modernen Bauen (Stichwort: erneuerbare Energien), aber auch unter neuen Prämissen des Denkmalschutzes fortzuschreiben gelte, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel