Wie den Reiz der Altstadt erhalten?
Mit einer neuen Altstadtsatzung will die Stadt zugleich die Wohnqualität verbessern und das denkmalgeschützte Gesamtensemble Altstadt bewahren.
ETTENHEIM. Die Ettenheimer Innenstadt hat herausragende Qualitäten als Wohn- und Lebensraum – und sie gilt im Lichte des Denkmalschutzes als erhaltenswertes Gesamtensemble mittelalterlicher Baukunst. Das macht die Städter stolz, aber diese Stellung birgt auch Restriktionen für die Erneuerung, die Modernisierung und die Sanierung von Gebäuden in der Innenstadt. Was nicht schon die Denkmalschützer vorschreiben, soll nun in einer neuen Altstadtsatzung gefasst werden, in der Anforderungen an das Bauen und Verändern in der historischen, geschützten Altstadt definiert werden. Bei einer Infoveranstaltung in der Stadthalle wurde ein Entwurf der Satzung vorgestellt.
Vor knapp 50 Jahren – 1963 – hatten sich die Stadtväter schon einmal auf eine Altstadtsatzung verständigt, die es jetzt auch vor dem Hintergrund von Veränderungen in der Telekommunikation und Entwicklungen beim ökologischen und modernen Bauen (Stichwort: erneuerbare Energien), aber auch unter neuen Prämissen des Denkmalschutzes fortzuschreiben gelte, ...