Wie Deutschland beim Rettungsschirm ESM mitmachen darf
Das Bundesverfassungsgericht hat den Beitritt Deutschlands zum Euro-Rettungsfonds ESM genehmigt – sofern der Bundestag das letzte Wort über die Haftungssumme behält. BZ-Rechtsexperte Christian Rath erklärt das Urteil.
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Mit diesen Auflagen können Bundestag und Bundesregierung gut leben. Das Bundesverfassungsgericht hat den Rettungsschirm ESM grundsätzlich gebilligt. Deutschland muss aber klarstellen, dass das deutsche Risiko nicht hinter dem Rücken des Bundestags über 190 Milliarden Euro hinaus erhöht werden kann.
Der ESM (die Abkürzung steht für ...