Die Bundesregierung beugt möglichen Stromausfällen im Winter vor. Sie will ein Gesetz erlassen, mit dem Kraftwerksbetreibern das Abschalten unrentabler Anlagen untersagt werden darf.
Laut dem entsprechenden Gesetzentwurf, der der Badischen Zeitung vorliegt, müssen Unternehmen künftig die geplante Stilllegung eines jeden Kraftwerks mit einer Frist von zwölf Monaten beim Übertragungsnetzbetreiber und der ...