Wie echt war die Selbständigkeit?

Das Amtsgericht muss klären, ob ein Unternehmer einen Mitarbeiter oder einen Subunternehmer beschäftigt hat.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ST. BLASIEN. Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt war ein 52- jähriger Firmeninhaber im Wege des Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden. Auf seinen Einspruch hin hatte Richterin Stefanie Herke vom Amtsgericht St. Blasien Termin zur Hauptverhandlung anberaumt, in dem jedoch noch keine Entscheidung fiel. Die Verhandlung wird in Kürze mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.

In der Zeit von August bis November 2011 hatte der Angeklagte in seinem Betrieb einen jungen Polen beschäftigt, Sozialversicherungsbeiträge jedoch nicht abgeführt. Vorenthalten und Veruntreuen von ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel