Während in Deutschland das sogenannte Containern mit einer Verurteilung wegen Diebstahls geahndet wird, ist es in Frankreich verboten, Essbares wegzuwerfen. Wie erfolgreich ist das Nachbarland mit diesem Gesetz?
Wer noch essbare Lebensmittel aus den Müllcontainern von Supermärkten holt, kann in Deutschland wegen Diebstahls verurteilt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht diese Woche klargestellt. In Frankreich dürfen Supermärkte Essbares gar nicht erst wegschmeißen. Seit diesem Jahr gilt dieses Gesetz (Loi Garot) auch für Großkantinen und die Lebensmittelindustrie. Damit ist Frankreich Pionier einer Gesetzgebung gegen Lebensmittelverschwendung. Doch klappt die ...