"Wie man’s macht,..."
Stadtverwaltung ist nach dem VG-Urteil in der Zwickmühle / RP kann nicht helfen.
Würde die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Freiburg tatsächlich gegen das Grundgesetz verstoßen (siehe Seite 21), hätte dies auch Auswirkungen auf andere Grundstückseigentümer. Denn die Stadt Freiburg müsste dann die Satzung ändern, und die neuen Bestimmungen würden auch rückwirkend gelten. Denn wenn eine Satzung fehlerhaft sei, greife die Verjährungsfrist nicht, erklärt Stefan Klimpel vom städtischen Rechtsamt.
Möglicherweise bekämen dann Besitzer von Eckgrundstücken plötzlich noch nachträglich Rechnungen zugeschickt – ...