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Freiburger Streitfall

Wie privat ist ein Privatweg?

  • Do, 06. Mai 2021, 00:03 Uhr
    Freiburg

BZ-Plus Der Zugang zum Wald ist im Prinzip frei – aber was, wenn schon die Straße davor Privatbesitz ist? Die Frage stellt sich am Freiburger Lorettoberg. In dem Fall ist der Wald nur per Umweg erreichbar.

Weil schon die Kreuzkopfsteige unterha...etreten verboten“ mit  Symbol ).  | Foto: Ingo Schneider
Weil schon die Kreuzkopfsteige unterhalb des Lorettoberg-Waldes eine Privatstraße ist, ist es rechtens, den Zugang zu verbieten – sogar zu Fuß (auf dem Schild steht rechts „Betreten verboten“ mit Symbol ). Foto: Ingo Schneider
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. "Nutzung nur für Berechtigte! Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt!": Mit diesen deutlichen Warnungen versucht die Eigentümerfamilie des Waldes auf dem Lorettoberg im Stadtteil Wiehre Spaziergänger davon abzuhalten, die Flächen rund um den Berggipfel zu betreten. Anwohner ...

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