Kriminalität
Wiederholungsgefahr – Bauunternehmer nach Betrug in U-Haft
Gegen einen Bauunternehmer wird ermittelt, weil er seine Angestellten nicht richtig gemeldet haben soll. Jahre später stellt sich heraus: Er soll es wieder getan haben. Das hat nun Konsequenzen.
dpa
Mi, 3. Sep 2025, 18:21 Uhr
Baden-Württemberg
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Karlsruhe (dpa/lsw) - Ein Bauunternehmer im Rhein-Neckar-Kreis soll in zwei unterschiedlichen Zeiträumen Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellten nicht ordnungsgemäß gezahlt und falsche Angaben zu ihren Löhnen gemacht haben. Deswegen kam er nun in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Hauptzollamt Karlsruhe mitteilten.
Der 65 Jahre alte Mann habe seine Arbeitnehmer von 2020 bis Ende 2023 gar nicht oder nicht richtig gemeldet, sagte eine Zollsprecherin. Schon einmal – für den Zeitraum von 2016 bis 2021 – sei deshalb gegen ihn ermittelt worden.
"Wegen bestehender Wiederholungsgefahr", wie es in der gemeinsamen Mitteilung von Zoll und Staatsanwaltschaft heißt, wurde gegen den Unternehmer ein Haftbefehl erlassen. Am Dienstagvormittag nahmen ihn Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls fest. Er wurde einer Ermittlungsrichterin vorgeführt und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Hätte der Unternehmer seine Arbeiter ordnungsgemäß gemeldet, wären Sozialversicherungsbeiträge fällig gewesen, erklärte die Zoll-Sprecherin. Außerdem habe der Mann gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) der Bauwirtschaft mehrfach falsche Angaben zu den von ihm gezahlten Löhnen gemacht. Zwischen 2020 bis Ende 2023 habe er rund 98.600 Euro Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt und rund 71.600 Euro nicht an die ULAK abgeführt. 2016 bis 2021 habe er einen Schaden von rund 219.000 Euro verursacht.
© dpa-infocom, dpa:250903-930-993075/1