Amtsgericht
Winzer verkauft Sekt aus dem Jahr 2011 mit dem Etikett 2010 - Geldstrafe
Teurer Verstoß gegen das Weingesetz: Amtsgericht verurteilte Winzer aus einer Offenburger Umlandgemeinde zu Geldstrafe.
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ORTENAU. Ein Weingutsbesitzer wurde vom Amtsgericht Offenburg zu einer Geldstrafe von 2800 Euro verdonnert. Er hatte bei der Vermarktung von Sekt geschummelt und mehrere hundert Flaschen in Umlauf gebracht, die nicht die korrekte amtliche Prüfnummer hatten: 2011er-Sekte wurden unterm Etikett "2010" verkauft. Zudem hatte er die Vorschrift für die "Klassische Flaschengärung" ignoriert. Der Angeklagte wies den Vorwurf des Vorsatzes zurück. Das Strafmaß nannte er überzogen.
Bauernschläue und Schlamperei, Ignoranz und Überforderung, Fahrlässigkeit und auch ein Hauch von persönlicher Tragik: Üppig die Gemengelage, die am Mittwoch ein Verfahren vor dem Amtsgericht Offenburg prägte. Vor Richter Wolfgang Knopf hatte sich ein Winzer zu verantworten, der ...